"Ich habe ja nichts zu verbergen"

Ab dem 1. Januar 2005 sind alle Provider durch die TKÜV¹ verpflichtet, "eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen", und zwar ohne dass der Überwachte oder sein Kommunikationspartner davon Kenntnis nehmen können. Das bedeutet, daß für elektronische Kommunikation kein Briefgeheimnis mehr existiert.

Die gute Nachricht hierzu: es gibt eine neue GnuPG-Version. Runterladen! Jetzt!

¹ Telekommunikations-Überwachungsverordnung

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